Vorsorgelösungen

Die Vorsorgelösungen der Rentenfabrik zeichnen sich dadurch aus, dass Rentenverpflichtungen übertragen werden. Die Übertragung via Übertragungsvertrag ist eine endgültige, nicht rückgängig machbare Lösung, in der keine Nachschusspflicht besteht. Vertragsverhältnisse können nur zwischen Rentenfabrik und Vorsorgeeinrichtungen bestehen, nicht aber mit Arbeitgebern.

Vorsorgeeinrichtungen können der Rentenfabrik bereits laufende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten (nachfolgend Altrenten genannt) übertragen.

Die Renten werden in Vorsorgewerke mit eigenem Deckungsgrad übertragen. Die Vorsorgewerke sind durch den biometrischen Risikopool geschützt.


Altrenten

In vielen Fällen muss eine Lösung für die Rentner gefunden werden: Lösen Sie eine Rentenkasse auf? Vielleicht beenden sie auch Ihre Geschäftstätigkeiten in der Schweiz?

Rentenbestände an eine andere Vorsorgeeinrichtung zu transferieren, ist in der Regel kostenintensiv. Bei Rentenfabrik werden die Vermögen der einzelnen übertragenen Bestände getrennt geführt. Die übertragenen Mittel bleiben damit dem Bestand erhalten. Die Rentenbezüger profitieren direkt bei Vorhandensein von freien Mitteln. Durch die Bestellung der Rentenkommission entscheiden die Rentner auch direkt über die Verwendung allfälliger freier Mittel.

Risikopool

Der Risikopool zahlt an ein Vorsorgewerk, wenn die Rentner länger leben als versicherungstechnisch angenommen. Im anderen Fall erhält der Risikopool Geld aus einem Vorsorgewerk, wenn weniger Geld als berechnet verbraucht wird. Damit erfolgt ein Ausgleich sogenannter versicherungstechnischer Gewinne und Verluste der einzelnen Vorsorgewerke. Eine weitere spezielle Aufgabe des Risikopools ist der Ausgleich bei Unterdeckung. Ist ein Vorsorgewerk in Unterdeckung, stabilisiert der Risikopool den Deckungsgrad des betroffenen Vorsorgewerks.

Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation mit Ihnen und suchen gemeinsam nach passenden Lösungen.